AGB


Die Praxisbedingungen


Die Bedingungen sind für alle betreuten Frauen und Familien der Hebammenpraxis Rundherum gültig. Sie schließen die Schwangeren- und Wochenbettbetreuung, und Teilnahme an allen angebotenen Kursen ein.


Schwangeren- und Wochenbettbetreuung 
Laut Gesetz steht jeder Schwangeren und Wöchnerin die Hebammenbetreuung zu. 
Bei gesetzlich Krankenversicherten Frauen werden die erbrachten Leistungen nach der Hebammengebührenverordnung mit den Krankenkassen abgerechnet. 
Die Leistungen werden von der Versicherten mit einer Unterschrift bestätigt. 
Diese Unterlagen und die Rechnung der Hebamme werden zur Abrechnung nach Paragraph 301a SGB V an die zuständigen Abrechnungsstellen weitergeleitet. 
Dies ist für unsere Praxis die OPTADATA GmbH.Diese gibt die Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen an die Krankenkassen weiter.


Bei Privatversicherten Frauen übernehmen in der Regel deren Versicherungen die Hebammenleistungen, wenn diese im Vertrag der Frau enthalten sind. Die Abrechnung der Hebamme erfolgt ebenso über die OPTADATA GmbH.
Jede privat versicherte Frau sollte sich vor Betreuungsbeginn bei ihrer Versicherung über die Höhe der Kostenübernahme erkundigen. Die Hebammenpraxis Rundherum rechnet mit 2fachem Satz der Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung für Hebammen ab. 
Sollte keine Übernahmeverpflichtung seitens der Versicherung bestehen, ist die Frau verpflichtet, die Kosten der Hebammenbetreuung selbst zu tragen.

IGeLeistungen sind generell keine Kassenleistungen und von den Frauen selbst zu bezahlen. Siehe Rahmenvertrag über IGeLeistungen.


Allgemein Gültiges für Kurse in der Praxis 
Die Anmeldungen für Kurse der Hebammenpraxis erfolgen in schriftlicher Form bzw. über die Homepage/ E-Mail oder bei einem persönlichen Gespräch. Diese werden bestätigt und gelten damit als verbindlich von uns angenommen. 

Geburtsvorbereitungskurs
Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Privatversicherte sollten im Vorfeld die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung klären.
Möchte der Partner oder eine Begleitperson am Kurs teilnehmen, so muss der Partnerbeitrag von 150€ selbst getragen werden. Die meisten Krankenkassen übernehmen nachträglich diese Kosten teilweise oder komplett. Wir stellen über den Betrag eine Quittung aus.


Kurse, die nicht in der Gebührenordnung enthalten sind
Kurse, die privat gezahlt werden müssen, sind keine Kassenleistung. Wenn Ihre verbindliche Anmeldung eingegangen und von uns bestätigt worden ist, ist ein Platz für Sie sicher reserviert. Die Kursgebühr muss bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf folgendem Konto eingegangen sein:

 


Dorothee Berger
IBAN: DE08860956040307839920
BIC: GENODEF1LVB
Verwendungszweck: Kurs+Name


Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, ist die Hebammenpraxis berechtigt, den Platz an eine neue TeilnehmerIn zu vergeben.