Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die Praxisbedingungen
Die Bedingungen sind für alle betreuten Frauen und Familien der Hebammenpraxis Rundherum gültig. Sie schließen die Schwangeren- und Wochenbettbetreuung, und Teilnahme an allen angebotenen Kursen ein.
Schwangeren- und Wochenbettbetreuung
Laut Gesetz steht jeder Schwangeren und Wöchnerin die Hebammenbetreuung zu.
Bei gesetzlich Krankenversicherten Frauen werden die erbrachten Leistungen nach der Hebammengebührenverordnung mit den Krankenkassen abgerechnet.
Die Leistungen werden von der Versicherten mit einer Unterschrift bestätigt.
Diese Unterlagen und die Rechnung der Hebamme werden zur Abrechnung nach Paragraph 301a SGB V an die zuständigen Abrechnungsstellen weitergeleitet.
Dies ist für unsere Praxis das HebRech-Datenannahme-Service-Center in Karlsruhe. Das Center gibt die Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen an die Krankenkassen weiter.
Bei Privatversicherten Frauen übernehmen in der Regel deren Versicherungen die Hebammenleistungen, wenn diese im Vertrag der Frau enthalten sind.
Jede privat versicherte Frau sollte sich vor Betreuungsbeginn bei ihrer Versicherung über die Höhe der Kostenübernahme erkundigen. Die Hebammenpraxis Rundherum rechnet mit maximal 2fachen Satz der Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung für Hebammen ab.
Sollte keine Übernahmeverpflichtung seitens der Versicherung bestehen, ist die Frau verpflichtet, die Kosten der Hebammenbetreuung selbst zu tragen.
Generell gilt für alle Betreuten der Hebammenpraxis Rundherum, dass nicht eingehaltene Termine, welche nicht durch die Frau abgesagt werden, auch nicht von der Krankenkasse/Versicherung übernommen, und somit von der Frau selbst getragen werden müssen.
Allgemein Gültiges für Kurse in der Praxis
Die Anmeldungen für Kurse der Hebammenpraxis erfolgen in schriftlicher Form bzw. über die Homepage/ E-Mail oder bei einem persönlichen Gespräch. Diese werden bestätigt und gelten damit als verbindlich von uns angenommen.
Die Absage einer Teilnehmerin für einen kompletten Kurs muss schriftlich und spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Geschieht dies nicht, und der freigehaltene Platz kann dadurch nicht neu besetzt werden, muss die Teilnehmerin die komplette Kursgebühr selbst tragen.
Sollte die Zahlung ausbleiben, behält sich die Hebammenpraxis Rundherum vor, zu mahnen und bei weiterem Verzug rechtliche Schritte einzuleiten.
Geburtsvorbereitungskurs
Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Privatversicherte sollten im Vorfeld die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung klären.
Möchte der Partner oder eine Begleitperson am Kurs teilnehmen, so muss der Partnerbeitrag von 20,-€ pro Kurseinheit selbst getragen werden. Die meisten Krankenkassen übernehmen nachträglich diese Kosten teilweise oder komplett. Wir stellen über den Betrag eine Quittung aus.
Kurse, die nicht in der Gebührenordnung enthalten sind
Kurse, die privat gezahlt werden müssen, sind keine Kassenleistung. Wenn Ihre verbindliche Anmeldung eingegangen und von uns bestätigt worden ist, ist ein Platz für Sie sicher reserviert. Die Kursgebühr muss bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf folgendem Konto eingegangen sein:
Dorothee Berger
IBAN: DE08860956040307839920
BIC: GENODEF1LVB
Verwendungszweck: Kurs+Name
Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, ist die Hebammenpraxis berechtigt, den Platz an eine neue TeilnehmerIn zu vergeben. Kann er nicht vergeben werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe der vollen Kursgebühr fällig.
Falls eine Teilnehmerin Einzelstunden nicht wahrnehmen kann und rechtzeitig telefonisch oder persönlich absagt, besteht die Möglichkeit, je nach Praxiskapazität, Einzelstunden nach zu holen.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.